AGB
Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Vermittlung von Eintrittskarten, sonstigen Produkten und Dienstleistungen sowie den Besuch von Veranstaltungen
1. Vertragliche Grundlagen
1.1 Geltung der AGB. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln
a) den Verkauf von Eintrittskarten oder anderen Zutrittsberechtigungen, sowie sonstige Dienstleistungen und Produkte über die Nobody Media GmbH, Sachsenplatz 3, 01623 Lommatzsch, (im folgenden „Spencerhill Universum“ genannt),
c) die Teilnahme an Veranstaltungen
1.3 Geltung der Veranstalter-AGB
a) Durchführung der Veranstaltungen.
Die Veranstaltungen werden überwiegend durch andere Veranstalter und nicht von Spencerhill Universum durchgeführt. Der Vertrag zum Besuch der Veranstaltung kommt zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter auf Basis gesonderter Veranstalter-AGB zustande. Spencerhill Universum vermittelt insoweit nur die Möglichkeit zum Erwerb von Tickets im Auftrag oder als Kommissionärin des Veranstalters. Aussteller des Tickets ist der jeweilige Veranstalter.
b) Geltung der Regelungen für den Veranstaltungsbesuch in Ziffer 9. Die Regelungen für den Veranstaltungsbesuch in Ziffer 9 dieser AGB gelten nur insoweit, als (i) der Veranstalter keine eigenen Veranstalter-AGB zur Regelung der betreffenden Punkte stellt; bei Widersprüchen gelten die Veranstalter-AGB vorrangig, oder (ii) Spencerhill Universum im Einzelfall selbst als Veranstalter auftritt; dies ist beim Erwerb der Tickets gesondert ausgewiesen.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Angaben zu Veranstaltungen. Mit Ausnahme von Eigenveranstaltungen von Spencerhill Universum werden die auf der Webseite und in sonstigen Ankündigungen enthaltenen Angaben zu den Veranstaltungen, insbesondere Veranstaltungsort, Veranstaltungsbeginn oder Veranstaltungsinhalt von den jeweiligen Veranstaltern zur Verfügung gestellt (nachfolgend zusammengefasst als „Veranstalterangaben“ bezeichnet), ohne dass Spencerhill Universum eine Prüfung dieser Informationen möglich ist. Die Abgabe des Vertragsangebots erfolgt auf dieser Grundlage.
2.2 Korrekturen. Der Käufer trägt das Risiko für die richtige Ein- bzw. Angabe von Informationen im Bestellprozess, insbesondere hinsichtlich Auswahl der Veranstaltung, Ort, Datum und Platz.
2.3 Ticketbestellungen ab 18 Jahren oder mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Der Erwerb von Tickets, Produkten und sonstigen Dienstleistungen ist nur Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren und uneingeschränkter Geschäftsfähigkeit oder mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gestattet.
2.4 Annahme des Vertragsangebots. Der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer (in der Regel ist dies der jeweilige Veranstalter; vertreibt Spencerhill Universum die Tickets im Auftrag des Veranstalters als Kommissionärin, ist Spencerhill Universum Verkäuferin der Tickets). kommt durch die Annahme eines Kaufangebots durch Zusendung einer Auftragsnummer durch Spencerhill Universum zustande und steht unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger fristgerechter Zahlung.
3. Zahlung, Lieferung
3.1 Zahlung
a) Fälligkeit und Forderungseinzug. Der Kaufpreis ist mit Vertragsabschluss – bei Überweisung binnen 3 Werktagen - zur Zahlung fällig.
b) Bezahlung von Zusatzleistungen. Soweit der Käufer optionale Zusatzleistungen wie z.B. Geschenkverpackungen, Fan-Garantien und Versicherungen erwirbt, werden ihm die Kosten hierfür zusammen mit dem Ticketpreis in Rechnung gestellt.
4. Widerrufsrechte
4.1 Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Tickets. Soweit Spencerhill Universum für eigene oder fremde Veranstaltungen, gleich ob der Verkauf der Tickets für den Veranstalter vermittelt wird oder Spencerhill Universum als Kommissionär im eigenen Namen auftritt, im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen Tickets verkauft, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
4.2 Widerrufsrechte bei Download. Bei Verträgen über die Lieferung von Download-Produkten informiert Spencerhill Universum den Käufer im Rahmen der Bestellung, dass der Vertrag mit seiner Zustimmung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, sobald der Käufer den Download startet, sowie dass der Käufer durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
4.3 Widerrufsrechte beim kombinierten Kauf von Waren und Tickets. Beim Erwerb von anderen Waren oder Produkten als die in Ziffern 4.1 und 4.2 genannten zusammen mit Tickets unter einem einheitlichen Vertrag, sogenannte Bundles oder Kombiartikel, kann das Widerrufsrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Dem Käufer steht in diesem Fall ein Widerrufsrecht für den gesamten Vertrag zu.
4.4 Widerrufsrechte beim Kauf von Waren. Beim Erwerb von sonstigen Waren, z.B. Merchandise Produkten ohne Tickets, steht dem Käufer das Recht zu, den Kaufvertrag mit Spencerhill Universum binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu widerrufen.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser
Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise
der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
5 Tickets
5.1 Allgemeines. Mit dem Erwerb eines Tickets erhält der Käufer das Recht, die auf dem Ticket bezeichnete Veranstaltung zu besuchen. Tickets sind nach Erhalt an einem sicheren Ort aufzubewahren und vor schädigenden Einflüssen, wie z.B. direkter Sonneneinstrahlung, Hitzeeinwirkung oder Feuchtigkeit zu schützen, da eine Unleserlichkeit der Angaben auf dem Ticket, die für die Einlasskontrolle wichtig sind, zur Ungültigkeit des Tickets und damit zum Verlust des Zutrittsrechts führen kann.
5.2 Personalisierte Tickets. Das Ticket ist im Rahmen des Bestellprozesses (auch ohne Namensaufdruck) personalisiert. Sofern ein Vertragspartner von uns in zulässiger Weise für sich selbst und Dritte mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines Besuchervertrages erworben hat, geschieht die Weitergabe dadurch, dass der Vertragspartner diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt und durch den Eintritt jeweils gesonderte Besucherverträge mit den eintretenden Personen unter Übernahme aller Rechte und Pflichten und nur unter Einhaltung aller Voraussetzungen von Ziff. 6.6 zustande kommen. Werden Tickets durch namentliche Nennung auf dem Ticket personalisiert, gilt Folgendes:
a) Individuelle Personalisierung. Für individuell personalisierte Tickets gilt grundsätzlich eine Ausweispflicht am Einlass. Zutritt erhält nur die namentlich auf dem Ticket genannte Person, sofern sich diese durch ein gültiges Personaldokument, einen gültigen Führerschein oder eine sonstige mit dem Veranstalter vereinbarte Nachweismöglichkeit am Einlass ausweisen kann. Wird vom Veranstalter die Möglichkeit gegeben, beim Kauf die Tickets individuell zu personaliseren, wird der Käufer im Bestellvorgang aufgefordert, und ist dazu verpflichtet, bei der Bestellung wahrheitsgemäß Vor- und Nachnamen der weiteren Personen anzugeben, für die die personalisierten Ticktes ausgestellt werden sollen.
b) Käufer-Personalisierung. Beim Erwerb mehrerer Tickets, die automatisch auf den Käufernamen personalisiert werden, werden alle Tickets auf den Namen des Käufers ausgestellt („Käufer-personalisierte Tickets“). Der Zutritt zur Veranstaltung unter Vorlage eines Käufer-personalisierten Tickets, das nicht auf den Namen des Einlass begehrenden Besuchers ausgestellt ist, ist dem Besucher nur im Beisein des namentlich auf dem Ticket Genannten möglich, wenn sich dieser durch ein gültiges Personaldokument, einen gültigen Führerschein oder eine sonstige mit dem Veranstalter vereinbarte Nachweismöglichkeit am Einlass ausweisen kann. Inhaber des Besuchsrechts ist der Käufer, der jedoch berechtigt ist, in Begleitung die Veranstaltung zu besuchen, wobei für jede begleitende Person ein gesondert auf den Käufernamen personalisiertes Ticket erforderlich ist.
c) Keine Verpflichtung zur Identitätsprüfung. Der Veranstalter ist zur Identitätskontrolle am Einlass nicht verpflichtet. Er wird auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Käufer frei, wenn er einer anderen Person unter Vorlage des personalisierten Tickets Zugang zur Veranstaltung gewährt.
d) Missbräuchliche Nutzung von Daten Dritter. Die missbräuchliche Nutzung von Daten Dritter beim Erwerb personalisierter Tickets ohne deren erklärten oder mutmaßlichen Willen kann zur Sperrung führen. Näheres ist in Ziffer 5 geregelt.
e) Umpersonalisierung. Eine Umpersonalisierung von Tickets ist nur nach Maßgabe der Bedingungen des Veranstalters, die Ihnen beim Kauf mitgeteilt werden, und nur möglich, sofern der Käufer unter Angabe der Veranstaltungsdaten, Auftragsnummer, Bestelldaten (z.B. Datum der Bestellung und verwendetes Zahlungsmittel) sowie dem Namen des ursprünglich auf dem Ticket vermerkten Besuchers und dem Namen des neuen Besuchers bei Spencerhill Universum erbittet. Mit der Umpersonalisierung verliert die ursprünglich benannte Person das Besuchsrecht Die Umpersonalisierung kann nur bis spätestens 24 Stunden vor Einlassbeginn zur gebuchten Veranstaltung erfolgen. Näheres regeln die beim Kauf angegebenen Bedingungen sowie die Veranstalter-AGB.
5.3 Sperrung von Tickets
a) Verlorene und gestohlene Tickets. Werden Tickets bei Spencerhill Universum als verloren oder gestohlen gemeldet, können diese in Übereinstimmung mit den Veranstalter-AGB mit der Folge gesperrt werden, dass das Recht zum Besuch der Veranstaltung erlischt
b) Missbräuchlich erworbene oder genutzte Tickets. Tickets, die unter Verstoß gegen Ziffern 5.2 (personalisierte Tickets), 5.4 (Verbot des kommerziellen und gewerblichen Weiterverkaufs oder Nutzung) oder 5.5(a) (Zulässige Weitergabe) oder (b) (Ticket-Transfer) dieser Spencerhill Universum-AGB erworben wurden oder für die begründete Anhaltspunkte bestehen, dass diese auf eine solche Weise genutzt werden sollen, können nach Berücksichtigung der Interessen des Käufers durch den Veranstalter gesperrt werden mit der Folge, dass das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu erhalten, erlischt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises oder der Gebühren erfolgt nicht. Spencerhill Universum ist der Nachweis eines höheren, dem Käufer der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
5.4 Keine Nutzung von Tickets für kommerzielle oder gewerbliche Zwecke; unzulässige Weitergabe. Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jeder gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets ist untersagt. Der gewerbliche und kommerzielle Ticketverkauf ist allein dem jeweiligen Veranstalter und durch ihn autorisierte Vorverkaufsstellen vorbehalten. Es ist insbesondere nicht gestattet, (a) Tickets öffentlich im Rahmen einer Auktion zum Kauf anzubieten (z.B. auf Ebay) oder zu verkaufen, (b) Tickets bei Viagogo, StubHub, Ticketbande zum Kauf anzubieten oder zu verkaufen, (c) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis zum Kauf anzubieten oder weiterzugeben, wobei ein Preisaufschlag von maximal 15% zum Ausgleich von Transaktionskosten gestattet ist, (d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben, (e) Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, z.B. zu Verlosungszwecken, zu Zwecken der Werbung, Vermarktung, als Werbegeschenk oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets. Die Weitergabe von Tickets ohne Einbeziehung dieser Spencerhill Universum-AGB ist unzulässig. Spencerhill Universum behält sich vor, Ihren Account auf der Website oder die Tickets gemäß Ziff. 6.4 zu sperren oder weitere Ticketbestellungen nicht mehr anzunehmen. Dies gilt auch in Fällen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Sie automatisierte Programme zur Ticketbestellung eingesetzt haben oder einsetzen werden. Ein Verstoß gegen die Vorschriften dieses Absatzes führt vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziff. 5.6 zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit.
5.5 Zulässige Weitergabe
a) Grundsatz. Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, soweit kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne von Ziff. 5.4 vorliegt. Der Kunde kann in diesem Fall die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Verkäufers voraus, die hiermit unter den nachfolgenden Bedingungen erteilt wird: (i) die Weitergabe ist ein Fall der zulässigen Weitergabe wie vorstehend in dieser Ziff. 5.5(a) beschrieben, (ii) der Kunde weist den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hin und der neue Ticketinhaber ist mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Verkäufer (d.h. der Veranstalter oder Spencerhill Universum ) einverstanden. Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Besuchervertrag ist bei Fehlen einer der in (i) oder (ii) genannten Voraussetzungen ausgeschlossen.
5.6 Vertragsstrafe
a) Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziff. 5.3, 5.4 (a) oder (b), ist der Verkäufer ergänzend zu den sonstigen, nach diesen Spencerhill Universum-AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und etwaiger Schadensersatzansprüche dazu berechtigt, eine vom Verkäufer nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzusetzende Vertragsstrafe gegen den jeweiligen Kunden zu verhängen, deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.
b) Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.
6. Pflichten von Spencerhill Universum in Bezug auf Veranstaltungen Dritter
6.1 Hinweise zur Haftung von Spencerhill Universum bei Veranstaltungen Dritter. Spencerhill Universum ist für die Durchführung, Änderungen von Zeit und Ort der Aufführung oder Absagen von Veranstaltungen Dritter nicht verantwortlich.
6.2 Informationen zur Veranstaltung. Soweit Spencerhill Universum Tickets lediglich im Namen und im Auftrag des Veranstalters vermittelt oder in Kommission verkauft, hat Spencerhill Universum keine Möglichkeit Informationen über Veranstaltungen, insbesondere Veranstaltungsdaten und –orte, auftretende Künstler, Inhalt des Programms, Zuteilung der Preiskategorien oder Sitz- oder Stehplatzverfügbarkeiten zu beeinflussen oder solche Informationen vollständig zu prüfen. Spencerhill Universum handelt insoweit mit der gebotenen Sorgfalt im Rahmen des Möglichen und vertraglich gegenüber den Veranstaltern Zulässigen. Spencerhill Universum übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit derartiger Informationen außerhalb ihres Einflussbereichs. Dieser erstreckt sich auf die sorgfältige Zusammenstellung und rechtzeitige Weitergabe von Informationen, nicht aber auf die Herausgabe rechtzeitiger Mitteilungen über eine Absage durch den Veranstalter.
6.3 Pflicht des Käufers zur Prüfung von Veranstaltungsänderungen oder –absagen. Es obliegt dem Käufer selbst, das unveränderte Stattfinden der Veranstaltung, insbesondere am Tag der Veranstaltung, durch die vom Veranstalter selbst herausgegebenen Informationen zu prüfen und hierzu insbesondere das Internetangebot des Veranstalters, des auftretenden Künstlers, sowie sonstigen allgemein zugänglichen Quellen einschließlich Presse und Rundfunk zu entnehmen.
7. Gewährleistung, Rückerstattung und Haftung
7.1 Gewährleistung. Für Produktkäufe stehen dem Käufer bei Mängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
7.2 Rückerstattung bei personalisierten Tickets. Wenn der Veranstalter gemäß der Verkaufsbedingungen die Stornierung von personalisierten Tickets erlaubt, erfolgt eine Rückerstattung nur, wenn dies bei Spencerhill Universum, bei dem es erworben wurde, innerhalb der beim Kauf angegeben Stornierungsfrist storniert. In allen übrigen Fällen der Personalisierung scheidet eine Rückerstattung aus. Spencerhill Universum ist der Nachweis eines höheren und dem Ticketkäufer der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
7.3 Inhaltliche Änderungen von Veranstaltungen. Veranstalter können das Programm ändern, wenn besondere Vorkommnisse oder Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen, dies erfordern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Umtausch der Tickets oder Erstattung des Ticketpreises, soweit die Änderung unwesentlich ist. Ziffer 7.4 (b) bleibt hiervon unberührt.
7.4 Absage, Abbruch oder Verlegung von Veranstaltungen. (a) Bei Absage oder Verlegung von Veranstaltungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, sowie bei sonstigen Vorkommnissen, die Ansprüche gegenüber dem Veranstalter begründen, besteht der Anspruch des Ticketkäufers nur gegenüber dem Veranstalter bzw. Spencerhill Universum, soweit Spencerhill Universum die Tickets als Kommissionärin verkauft, und beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes des Tickets. Reise- und Unterkunftskosten werden nicht erstattet. Ziffer 7.7 bleibt unberührt. (b) Wird eine Veranstaltung aufgrund eines Umstandes abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), ist das Recht des Besuchers, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben, oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung ihre Gültigkeit.
7.5 Rückerstattung auf Anweisung des Veranstalters. Sollte Spencerhill Universum im Einzelfall vom jeweiligen Veranstalter zur Rückerstattung des Ticketpreises in dessen Namen und für dessen Rechnung angewiesen worden sein, nimmt Spencerhill Universum die Rückerstattung im Auftrag des Veranstalters vor; eigene Rückerstattungsansprüche gegen Spencerhill Universum bestehen insoweit nicht, soweit Spencerhill Universum nicht die Verkäuferin der Tickets ist. Die Erstattung umfasst den aufgedruckten Ticketpreis und erfolgt ausschließlich an den ursprünglichen Ticketkäufer. Für die Rückerstattung im Fall der Absage eines Konzertes gelten die Rückerstattungsbedingungen bei Konzertabsage.
7.6 Rückerstattung im Fall der Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters. Spencerhill Universum ist es aufgrund insolvenzrechtlicher Regelungen nicht gestattet, den Ticketpreis im Falle der Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters an den Ticketkäufer zurückzuerstatten. Die Erstattung erfolgt in diesem Fall ausschließlich direkt durch den Veranstalter.
7.7 Haftung
a) Unbeschränkte Haftung. Spencerhill Universum, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland (i) für Schäden die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, (ii) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (iii) gemäß dem Produkthaftungsgesetz sowie (iv) im Falle der Übernahme von Garantien.
b) Beschränkte Haftung. Für leichte Fahrlässigkeit haften Spencerhill Universum, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen nur im Falle der Verletzung einer „wesentlichen“ Pflicht aus diesen Spencerhill Universum-AGB. „Wesentlich“ sind solche Pflichten, die für die Erfüllung des Vertrags zum Verkauf von Tickets und Durchführung eigener Veranstaltungen jeweils nötig sind, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks in Frage stellen würde, und auf deren Einhaltung der Ticketkäufer daher regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung beschränkt auf typische und vorhersehbare Schäden.
7.7 Freistellung von Ansprüchen. Soweit den Ticketkäufer ein Verschulden trifft, stellt er Spencerhill Universum von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund des Verhaltens des Ticketkäufers im Zusammenhang mit dem Erwerb von Tickets oder der Durchführung von Eigenveranstaltungen von Spencerhill Universum gegen diese geltend machen und trägt die insoweit anfallenden Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe. Der Ticketkäufer ist im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte verpflichtet, Spencerhill Universum unverzüglich wahrheitsgemäße und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
8. Regelungen für den Besuch von Veranstaltungen
8.1 Geltung. Die nachstehenden Bedingungen für den Besuch von Veranstaltungen gelten für alle Veranstaltungen, es sei denn ein Veranstalter vereinbart mit dem Ticketkäufer die Anwendung gesonderter Veranstalter-AGB.
8.2 Zutritt und Teilnahme zu Veranstaltungen. Beim Besuch einer Veranstaltung sind die Bestimmungen und Regeln des Veranstalters und der Spielstätte (nachfolgend zusammengefasst „Verhaltensregeln“) zu beachten. Verhaltensregeln ergeben sich insbesondere auch aus der Hausordnung der jeweiligen Spielstätte, dortigen Hinweisen, Anweisungen von Servicepersonal oder Durchsagen. Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln oder inakzeptables Verhalten, das mit großer Wahrscheinlichkeit Störungen im Veranstaltungsablauf, Beschädigungen der Veranstaltungsstätte, Sicherheitsvorrichtungen oder der Bühnentechnik verursacht, oder eine erhebliche Belästigung oder eine Rechtsverletzung anderer bewirkt, berechtigt den Veranstalter, den Besucher des Veranstaltungsorts zu verweisen. Gleiches gilt für die Verweigerung des Einlasses.
8.3 Einlasskontrollen. Das eingesetzte Sicherheitspersonal kann am Einlass eines Veranstaltungsortes Durchsuchungen von Personen und mitgeführten Taschen etc. durchführen, um die Sicherheit der Besucher oder die Einhaltung der Verhaltensregeln zu gewährleisten.
8.4 Bild- und Tonaufnahmen des Veranstalters. Spencerhill Universum weist darauf hin, dass bei Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen angefertigt werden und die Besucher als Teil des Publikums hiervon betroffen sein können. Dem Besucher obliegt es selbst, sich über die Durchführung solcher Aufnahmen vor Erwerb des Tickets beim Veranstalter zu informieren.
8.5 Bild- und Tonaufnahmen durch Besucher. Die Befugnisse zum Anfertigen und der Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen richten sich nach den Veranstalter-AGB. Die Anfertigung von Aufnahmen zu anderen als rein privaten Zwecken bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Die Löschung oder Zerstörung entsprechender Aufnahmen kann verlangt werden.
8.6 Mitführen von Gegenständen, Tieren, Speisen oder Getränken. Der Gebrauch von Lasern oder Mobiltelefonen kann gegebenenfalls untersagt sein, sowie auch das Mitführen von Tieren mit Ausnahme von Blindenhunden. Gleiches kann für Speisen oder Getränke gelten. Dem Ticketkäufer obliegt es vor dem Ticketkauf selbst, sich über derartige Beschränkungen beim Veranstalter oder der Spielstätte zu erkundigen.
8.7 Verspätetes Erscheinen. Zuspätkommende haben keinen Anspruch darauf, sofort eingelassen zu werden. Der Veranstalter wird versuchen, Zuspätkommende zu einem günstigen Zeitpunkt, der die Aufführung nicht stört, z.B. in einer Pause, einzulassen.
8.8 Vorzeitiges Verlassen der Spielstätte. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes vor Ende der Veranstaltung kann ein erneuter Einlass verwehrt werden
9. Schlussbestimmungen
9.1 Unwirksamkeit von Regelungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Übrigen nicht.
9.2 Geltendes Recht. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Deutschen Internationalen Privatrechts (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand. Der alleinige Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen sowie Zahlungen ist Lommatzsch, sofern der Ticketkäufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Ist der Ticketkäufer Unternehmer, ist Lommatzsch ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt im Fall von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Verbraucher; hier behält sich die Nobody Media GmbH das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
9.4 Onlinestreitbeilegung. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Die E-Mail-Adresse von Spencerhill Universum ist info[at]nobody-media.de. Spencerhill Universum ist weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
9.5 Übertragung von Rechten. Spencerhill Universum ist berechtigt, eine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
Stand: 22.08,2020